Wenn Sie die Fahrerlaubnis erstmalig erwerben möchten:
Zunächst einmal muss festgestellt werden, welche körperlichen Einschränkungen bestehen und wie diese entstanden sind. Diese Informationen sind wichtig, damit geklärt werden kann, ob und in welcher Form Sie für die Beantragung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Gutachten benötigen. Des Weiteren benötigen Sie ein Passbild, eine Sehtestbescheinigung sowie den Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang. Dieser Nachweis muss in jedem Fall erbracht werden, auch wenn es Ihnen selbst, durch körperliche Einschränkung, nicht möglich ist, zu helfen. Aber Sie können andere Ersthelfer durch Ihr Wissen anleiten.
Nachdem alle Formalitäten von Ihnen erledigt wurden, kann es mit der eigentlichen Ausbildung endlich beginnen, d.h. Besuch des Theorieunterrichtes sowie Start der praktischen Fahrstunden.
Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis haben:
Gesetzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, körperliche Einschränkungen nach einem Unfall oder einer Krankheit zu melden. Sie dürfen aber auch nicht ohne weiteres ein umgebautes Fahrzeug ohne entsprechenden Eintrag im Führerschein im Straßenverkehr führen.
Daher ist es in jedem Fall zu empfehlen, die nachträglich entstandenen körperlichen Einschränkungen zu melden und eine entsprechende Eignung zur Führung eines umgebauten Fahrzeugs offiziell im Führerschein eintragen zu lassen.
Das folgende Beispiel soll die Sachlage noch mal verdeutlichen:
Ereignet sich ein Unfall, in dem ein behinderter Autofahrer verwickelt ist, muss dieser evtl. nachweisen, dass er in der Lage war, sein umgerüstetes Auto zu bedienen, ohne einen anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat! Im schlimmsten Fall kann dies dann auch als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden.
Liegt jedoch ein Gutachten und dem entsprechend auch ein Eintrag im Führerschein vor, muss der Unfallgegner beweisen, dass der behinderte Autofahrer sein umgebautes Fahrzeug nicht sicher fahren konnte und das Gutachten somit fehlerhaft war. Auf jeden Fall liegt damit eine Umkehr der Beweislast vor.
Grundbetrag | 200,00 € |
Normale Fahrstunde | 60,00 € |
Sonderfahrten | 70,00 € |
Vorstellung Theorie | 80,00 € |
Vorstellung Praxis | 120,00 € |
Lehrbuch | 20,00 € |
Lehrmaterial | 30,00 € |
Fremdsprachliche Lehrbögen | - |
Sonstige (externe) Kosten | |
Führerscheinantrag | 43,40 € |
Sehtest ggf. augenärztl. Untersuchung | variiert |
Erste-Hilfe-Kurs | variiert |
TÜV-Gebühr theor. Prüfung | 24,99 € |
TÜV-Gebühr prakt. Prüfung | 129,83 € zzgl. Kosten für die Erstellung des TÜV-Gutachtens |
An dieser Stelle möchten wir Ihnen unsere speziell für die Ausbildung von Behinderten geschulten Fahrlehrer vorstellen:
Lothar Meyer
- diverse körperliche Einschränkungen nach Schlaganfall
- MS-Patienten
- Glasknochenkrankheit
- Hirnblutung
Michael Ziß
Michael Ziß ist bereits seit mehr als 20 Jahren in der Fahrschule Lothar Meyer beschäftigt. Seit 2000 ist er Fahrlehrer der Klassen B/BE und seit ca. 5 Jahren in der Behindertenausbildung tätig.