Fahrzeuge:
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz:
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich und die Führerscheinklasse L enthält keine andere Führerscheinklasse.
Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein ist 15 Jahre und die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig .
Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:
- biometr. Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben!)
- Sehtestbescheinigung – bei fast jedem Optiker für ca. 7,- €
- Sofortmaßnahmen am Unfallort – z.B. bei ASB, Rotes Kreuz, CVJM… ca. 23,- €
Grundbetrag | 150,00 € |
Vorstellung Theorie | 60,00 € |
Lehrbögen | 25,00 € |
Klassenspezifische Lehrbögen | 15,00 € |
Sonstige (externe) Kosten | |
Führerscheinantrag | 43,40 € |
Sehtest | ca. 7,00 € |
Erste-Hilfe-Kurs | ca. 23,00 € |
TÜV-Gebühr theor. Prüfung | 22,49 € |
Mindestunterricht gem. §4 Abs. 4 FahrschAusbO:
2 Doppelstunden (je 90 Minuten)
Den Jahreskalender 2019 zum Theorierunterricht könnt Ihr hier herunterladen.
Den Jahreskalender 2020 zum Theorieunterricht könnt Ihr hier herunterladen.
Pflichtstunden:
Keine.