Zugmaschine Klasse L

Fahrzeuge:

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Mindestalter:

16 Jahre

Vorbesitz:
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich und die Führerscheinklasse L enthält keine andere Führerscheinklasse.

Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein ist 15 Jahre und die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig .

Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:

  •  biometr. Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben!)
  • Sehtestbescheinigung – bei fast jedem Optiker für ca. 7,- €
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort – z.B. bei ASB, Rotes Kreuz, CVJM… ca. 23,- €
Grundbetrag150,00 €
Vorstellung Theorie60,00 €
Lehrbögen25,00 €
Klassenspezifische Lehrbögen15,00 €
Sonstige (externe) Kosten
Führerscheinantrag43,40 €
Sehtestca. 7,00 €
Erste-Hilfe-Kursca. 23,00 €
TÜV-Gebühr theor. Prüfung22,49 €

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 4 FahrschAusbO:

2 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Den Jahreskalender 2019 zum Theorierunterricht könnt Ihr hier herunterladen.

Den Jahreskalender 2020 zum Theorieunterricht könnt Ihr hier herunterladen.

Pflichtstunden:

Keine.