Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Aufbauseminare müssen in Gruppen von mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern durchgeführt werden. Die Seminare beinhalten 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine 30-minütige Fahrprobe, die zwischen der ersten und der zweiten Sitzung stattfindet. Das Aufbauseminar muss innerhalb von mind. 14 Tagen und max. 4 Wochen abgeschlossen werden.
Der Zeitraum zwischen zwei Aufbauseminaren muss mindestens fünf Jahre betragen.
Aufbauseminare dürfen nicht von jeder Fahrschule durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Inhaber oder der verantwortliche Leiter die Seminarerlaubnis besitzt.
Zur Teilnahme an einem „Aufbauseminar für Fahranfänger“ werden auffällig gewordene Fahranfänger verpflichtet, wenn sie innerhalb der Probezeit wegen eines schwerwiegenden Verstoßes (z.B. Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Nichtbeachten der Vorfahrt…) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen (z.B. Führen eines Kraftfahrzeugs mit weniger als 1,6 mm Profiltiefe an den Reifen, Fahren ohne Licht oder nur mit Standlicht bei erheblicher Sichtbehinderung außerhalb geschlossener Ortschaften…) im Straßenverkehr aufgefallen sind.
Wird die von der Verwaltungsbehörde erteilte Frist zur Abgabe der Teilnahmebescheinigung (nicht Anmeldebestätigung!) nicht eingehalten, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Des weiteren verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Die Termine für das Aufbauseminar findet Ihr regelmäßig unter „Aktuelles„.
Das Seminar ASF kostet 349,- €. |
Fahreignungsseminar (FES) – früher ASP
Das Fahreignungsseminar ersetzt seit dem 01.05.2014 das „Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer“ wie auch die verkehrspsychologische Beratung und setzt sich aus folgenden Teilmaßnahmen zusammen:
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme – dieser Teil erfolgt durch speziell geschulte Fahrlehrer, entweder als Einzelmaßnahme oder in einer Gruppe mit maximal 6 Teilnehmern und besteht aus 2 Modulen à 90 Minuten. Zwischen diesen beiden Modulen muss mindestens 1 Woche liegen.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme – dieser Teil erfolgt durch speziell geschulte Verkehrspsychologen als Einzelmaßnahme und besteht aus 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten. Zwischen diesen beiden Sitzungen müssen mindestens 3 Wochen liegen.
Punkteabbau durch freiwillige Teilnahme an einem FES
1 – 5 Punkte: Abbau von 1 Punkt
6 – 7 Punkte: kein Abbau möglich
8 Punkte: Entzug Fahrerlaubnis
Der Zeitraum zwischen zwei Fahreignungsseminaren muss mindestens fünf Jahre betragen.
Verjährung bzw. Verfall von Punkten in Flensburg
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren
Termine für Fahreigungsseminare: derzeit bieten wir keine Fahreignungsseminare an
Das Fahreignungsseminar FES kostet 300,- € (zzgl. Kosten für Verkehrspsychologen). |