Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist seit dem 01. Oktober 2006 in Kraft getreten und bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung.
Busfahrer: |
LKW-Fahrer: |
Zusätzlich Grundqualifikation notwendig, |
Erwerb der Grundqualifikation:
- Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht (inkl. 10 praktische Stunden), anschließend 90-minütige Prüfung vor der IHK (=beschleunigte Grundqualifikation)
- 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung vor der IHK ohne vorherigen Unterricht
- Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb
Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein gewerblich nutzen, ab dem, 10. September 2008 (Busfahrer) bzw. 10. September 2009 (LKW-Fahrer) eine regelmäßige Weiterbildung (35 Std./5 x 7 Std.) innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen, um weiterhin ihrer Fahrtätigkeit nachgehen zu können.
Die entsprechenden Weiterbildungsnachweise sind bei der Führerscheinstelle, zwecks Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95), einzureichen.
Module (Bus)
1.) Eco-Training
2.) Markt und Image
3.) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4.) Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
5.) Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Module (LKW)
1.) Eco-Training
2.) Sozialvorschriften für den Güterverkehr
3.) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4.) Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
5.) Ladungssicherung